Die von der Stiftung Berliner Mauer bereitgestellten Dateien und die daraus resultierenden Derivate (Exzerpte, Transkripte etc.) dürfen ausschließlich für den angefragten Nutzungszweck eingesetzt werden.
Die Anonymisierungsvorgaben der Stiftung Berliner Mauer müssen eingehalten werden: Dritte, die Einsicht in das Interview erhalten, dürfen im Falle, dass die Zeitzeugin oder der Zeitzeuge eine anonymisierte Nutzung wünscht, den Nachnamen und den aktuellen Wohnort der interviewten Person nicht kommunizieren. Stimmt der aktuelle Wohnort mit dem historischen Wohnort überein, so darf dieser genannt werden. Der Wohnort umfasst in diesem Fall auch die Wohnadresse (ohne die Hausnummer). Dass es sich hierbei auch um den aktuellen Wohnort der interviewten Person handelt, darf nicht kommuniziert werden. Das Geburtsjahr der interviewten Person darf zum Zweck der historischen Einordnung kommuniziert werden. Eine entsprechende Anonymisierung von im Interview genannten Personen, die keine Personen der Zeitgeschichte sind, muss in jedem Fall erfolgen. Die Audio- oder Videoquelle wird unverändert bereitgestellt, die Identität der Personen ist dort also erkennbar. Die Anonymisierung muss bei Zitation und Veröffentlichung vorgenommen werden.
Aussagen, die von den Interviewten als nicht für die Veröffentlichung geeignet markiert werden, dürfen nicht verwendet und/oder zitiert werden.
Alle Zitiervorgaben der Stiftung Berliner Mauer sind einzuhalten.
Eine Weitergabe der Dateien oder Derivate an Dritte ist untersagt.
Es dürfen keine Mitschnitte der Audio- oder Videodateien angefertigt werden. Für die Veröffentlichungen von Audios oder Videos muss mit der Stiftung Berliner Mauer eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf und nennen uns die genauen Passagen, die Sie veröffentlichen möchten. Auf dieser Basis können wir Ihnen Dateien zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Benutzerinnen und Benutzer sind außerdem verpflichtet, von Publikationen, die aufgrund der Einsicht der Zeitzeugeninterviews erstellt werden, der Stiftung Berliner Mauer unentgeltlich ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen bzw. bei Internet-Publikation die Angabe eines Links oder Übersendung eines Screenshots zu gewährleisten.
Die von der Stiftung Berliner Mauer für die Nutzung gemachten Vorgaben und Bedingungen sind uneingeschränkt einzuhalten, andernfalls erlischt die erteilte Nutzungserlaubnis sofort und in Gänze.